Kinderrechte im Religionsunterricht

Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen beschäftigen sich im Religionsunterricht mit den Lebensumständen von Kindern weltweit. In diesem Zusammenhang und in der seit diesem Schuljahr neu in Bayern eingeführten Verfassungsviertelstunde setzte sich die Lerngruppe 6ab katholische Religion auch mit dem Thema Kinderechte auseinander. Diese wurden 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet und gelten seit 1992 auch in Deutschland. So gibt es zum Beispiel das Recht auf elterliche Fürsorge, das Recht auf Bildung oder das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung.

Zum Abschluss gestalteten die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen Plakate zu verschiedenen Kinderrechten und setzten so ihr neu erworbenes Wissen kreativ um. Einige Ergebnisse sind auf den Fotos zu sehen.

Milva Reinhold


am 25. April 2025

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